ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Für alle Rechtsbeziehungen, welche zwischen der WingTsun Schule Zürich GmbH oder der WingTsun Schule Thalwil GmbH(nachstehend WT-ZH/WT-TH genannt) und dem/der Kursteilnehmer/in (nachstehend Teilnehmer* genannt), welche/r das Kursangebot der WT-ZH/WT-TH nutzt, gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt).
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer sowie der WT-ZH/WT-TH bei der Inanspruchnahme von Kursangeboten jeglicher Art.
Durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der WT-ZH/WT-TH werden diese AGB vom Teilnehmer vollumfänglich akzeptiert und werden so zu einem integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Teilnehmer und der WT-ZH/WT-TH.
Zur Anwendung kommen jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten AGB.
*Die in den AGB benutzten männlichen Bezeichnungen (bspw. „Teilnehmer“) umfassen gleichermassen die weibliche Form.
2. Mitgliedschaft EWTO (Europäische WingTsun Organisation)
Die Einschreibung in die EWTO ist Voraussetzung, um in einer WingTsun-Schule Unterricht nehmen zu können. Die Mitgliedschaft der EWTO beginnt mit demselben Datum wie die Unterrichtsvereinbarung.
Der EWTO-Ausweis ist zu allen Seminaren mitzubringen. Er ist nur gültig versehen mit der aktuellen Jahresmarke, welche dem Teilnehmer nach Einzahlung der Jahres-Ausweisgebühr schnellstmöglich zugestellt wird.
Die Ausweisgebühr beträgt jährlich CHF 65.00 exkl. MwSt. und ist im Voraus zu entrichten. Sie wird von der Verwaltung der EWTO-Schulen Schweiz GmbH in Rechnung gestellt.
Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ablauf der bezahlten Ausweisgebühr bei EWTO-Schulen Schweiz GmbH schriftlich per Mail unter info@ewto.ch gekündigt werden. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist ist die EWTO-Ausweisgebühr für das folgende Jahr fällig.
Anpassungen der EWTO-Jahresgebühren bleiben vorbehalten.
3. Umfang der Dienstleistung
Mit der Unterzeichnung der Unterrichtsvereinbarung wird das Mitgliedschaftsverhältnis für die EWTO als auch das Vertragsverhältnis mit der entsprechenden WT-ZH/WT-TH begründet.
Die Unterrichtsvereinbarung berechtigt zur Teilnahme an den Kursen, entsprechend der bezahlten Kursgebühr. Der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme und bietet die Möglichkeit, das Kursangebot im Rahmen der Vereinbarung zu nützen.
Die WT-ZH/WT-TH ist in der Ausgestaltung der angebotenen Kurse frei und kann bestehende Kursangebote jederzeit abändern, erweitern oder einstellen.
Mit einer allfälligen Verlegung der Räumlichkeiten erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Daten werden von der WT-ZH/WT-TH streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch ohne die Einwilligung des Teilnehmers weitergegeben.
Die persönlichen Angaben nutzt die WT-ZH/WT-TH ausschliesslich für die gewünschten Dienstleistungen.
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang oder einer Veranstaltung der WT-ZH/WT-TH erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die WT-ZH/WT-TH die Personendaten für eigene Werbezwecke verwenden können. Diese können jederzeit schriftlich zurückgezogen werden. Ohne ausdrückliches Einverständnis der WT-ZH/WT-TH und/oder der Teilnehmenden dürfen keine Foto-, Video- oder Audioaufnahmen gemacht werden.
5. Modalitäten
Kursgebühr / Zahlungsmodalitäten
Die gewählte Kursgebühr ist im Voraus zu entrichten, bei Ratenzahlung in aufeinanderfolgenden monatlichen Raten, ist die erste davon bei Eintritt geschuldet. Dies gilt auch bei einer allfälligen Finanzierung durch Dritte.
Gebühren für Seminare, Lehrgänge, Stufentests und Kleidung sind in den Unterrichtsgebühren nicht inbegriffen und müssen separat beglichen werden. Allfällige Rabatte sind nicht kumulierbar.
Anpassungen der Kursgebühren bleiben vorbehalten.
Automatische Verlängerung / Kursziel
Die Unterrichtsvereinbarung verlängert sich automatisch in das nächste Modul, d.h. der Kursplatz bleibt dem Teilnehmer reserviert, maximal bis zum Abschluss der Ausbildung WingTsun oder Escrima (12 Schülerstufen, Dauer 3-6 Jahre je nach Unterrichts-Intensität).
Kursziel WingTsun: 4 Schülerstufen/Jahr, Kursziel Jugend-WingTsun:
2 Schülerstufen/Jahr, Kursziel Kids-WingTsun: 2 Kidsstufen/Jahr
Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Krankheit, Ferien, Militär-/Zivildienst oder anderen Gründen besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Schulgeldes.
Kündigung
Die Unterrichtsvereinbarung kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ablauf der bezahlten Kurszeit bei der WT-ZH/WT-TH schriftlich per Mail unter buchhaltung.zh.th@ewto.ch gekündigt werden.
Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist ist die ganze Kursgebühr für die folgende Kurszeit fällig. Bei einer ausserterminlichen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen kann bis auf 3 Monate eine anteilmässige Rückerstattung erfolgen.
Die WT-ZH/WT-TH kann für die Rückerstattung eine Bearbeitungsgebühr erheben. Eine ausserterminliche Kündigung aus anderen Gründen ist jederzeit möglich, jedoch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Schulgeldes.
Bei Ratenzahlungen ist trotz Abbruch das gesamte, vertraglich vereinbarte Schuldgeld bis zum Schluss zu entrichten.
Absenzen
Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (Krankheit, Einberufung, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt) das Kursangebot während mindestens 1 Monat nicht wahrnehmen, so wird die bezahlte Unterrichtszeit im Rahmen der versäumten Zeit einmalig verlängert, sofern die Absenz im Voraus und schriftlich und unter Vorlage eines entsprechenden Attests mitgeteilt wird (im Falle von Krankheit oder Unfall in den ersten Tagen der Absenz).
Bei kürzeren Absenzen infolge Krankheit, Ferien oder ähnliches, sollte der verpasste Unterrichtsstoff vor- bzw. nachgeholt werden, um einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu gewährleisten.
Unterrichtsfreie Zeiten
Sind die gesetzlichen Feiertage, die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie eine dreiwöchige Sommerpause. Der Kinder-, Jugend- und Morgenunterricht für Erwachsene wird während der örtlichen Schulferien eingestellt. Die Termine werden jeweils Anfang Jahr bekannt gegeben.
Abklärungen zur Gesundheit
Der Teilnehmer oder deren Inhaber der elterlichen Sorge bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme an den Kursen entgegenstehen.
Bekleidung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während dem Unterricht und Lehrgängen die offizielle EWTO-Kleidung zu tragen. Diese besteht jeweils aus T-Shirt, Hose, Schuhe und Faustschutz (Schienbein- und Tiefschutz sind fakultativ und Kursabhängig). Die Bestellung der EWTO-Kleidung erfolgt bei Vertragsabschluss.
Versicherungsabschluss
Eine Versicherung gegen Unfall ist Sache eines jeden Teilnehmers.
6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der WT-ZH/WT-TH wird soweit als gesetzlich zulässig wegbedungen.
Für die in jeder Kampfsportart sporttypischen Verletzungen übernimmt die WT-ZH/WT-TH keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für alle potentiellen Schäden und Verletzungen, die sich ein Teilnehmer während des Trainings oder des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der WT-ZH/WT-TH zuzieht.
Eine Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenständen und Wertsachen wird ebenfalls ausgeschlossen.
Liegengebliebene Gegenstände wie Kleider, Trinkflaschen etc. werden jeweils bis zum Jahresende aufbewahrt. Nicht abgeholte Waren werden danach ohne Anspruch auf Entschädigung und ohne weitere Vorankündigungen jeweils entsorgt.
Ist es der WT-ZH/WT-TH aus Gründen höherer Gewalt (vis major) nicht möglich, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, besteht für den Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch.
Die Haftung der WT-ZH/WT-TH beschränkt sich auf Vorsatz.
7. Ergänzende Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat in angemessenem Umfang dafür zu sorgen, dass durch sein Verhalten die Dienstleistungen der WT-ZH/WT-TH nicht beeinträchtigt werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich des Weiteren, rechtswidrige Handlungen zu unterlassen und die Dienstleistungen der WT-ZH/WT-TH nicht missbräuchlich zu nutzen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gelernte Techniken nur im Notfall gemäss StGb Art. 14 und StGb Art. 15 anzuwenden und bestätigt mit seiner Unterschrift, nicht vorbestraft zu sein.
Bei Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Teilnehmer hat dieser die Schulleitung umgehend zu informieren. In diesem Fall behält sich diese das Recht vor, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
8. Ergänzende Bestimmungen
Die WT-ZH/WT-TH kann die vorliegenden AGB jederzeit abändern. Die geänderten AGB gelten ab ihrer Abgabe zusammen mit dem Vertrag der WT-ZH/WT-TH.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Gültigkeit der Unterrichtsvereinbarung dadurch unberührt. Die WT-ZH/WT-TH ersetzt dies falls die nichtige(n) oder unwirksame(n) Bestimmung(en) durch möglichst gleichwertige rechtmässige Bestimmungen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Inanspruchnahme von Kursen der WT-ZH/WT-TH sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Sofern gesetzlich zulässig, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich bzw. Thalwil, Kanton Zürich.